nd-aktuell.de / 18.04.2012 / Ratgeber / Seite 24

Vermieter reagiert nicht auf Einwendungen

Leserfrage: Was ist gegen die Biotonne vor dem Fenster zu tun?

Direkt vor meinem Fenster wurde eine Tonne für Bioabfall aufgestellt. Es stinkt so, dass ich das Fenster nicht öffnen kann. Der Vermieter reagiert nicht auf meine Forderung, die Tonne woanders aufzustellen. Was kann ich tun?
Anna S., Plauen

Wenn es zu so extremen Geruchsbelästigungen kommt, ist das zunächst ein erheblicher Mangel an der Mietsache, der zur Mietminderung berechtigt, so die allgemeine Rechtsprechung.

In einem Streitfall in Stuttgart, wo ein Mieter durch Zigarettenrauch und Essengerüche ständig belästigt worden ist, erkannte das zuständige Landgericht eine Mietminderung von 20 Prozent als gerechtfertigt an. In einem anderen Fall wurden 15 Prozent Minderung für angemessen angesehen.

Aber in unserer Leserfrage geht es der Mieterin nicht in erster Linie um Mietminderung, sondern um die Beseitigung der ständigen Geruchsbelästigung durch unzweckmäßige Platzierung der Biomülltonne.

Tonnen dieser Art müssen so aufgestellt werden, dass Mieter nicht belästigt werden. Wenn alle Beschwerden beim Vermieter nichts helfen, dann kann außer der Mietminderung beim zuständigen Amtsgericht auf Unterlassung geklagt werden.

In Extremfällen kann der Mieter sogar fristlos kündigen. Geruchsbelästigungen im Haus können vielseitige Ursachen haben. So können herumstromernde Katzen durch Fütterung angelockt werden, die ihr Revier mit einem unangenehmen Geruch kennzeichnen. Oder im Haus hält einer der Mieter zu viele Tiere nicht artgerecht, was im Treppenflur deutlich wahrzunehmen ist. Oder wenn ein starker Raucher auf seinem Balkon seinem Laster frönt, zieht der Qualm unweigerlich in die anderen Wohnungen.

In diesem Fall sollte zuerst versucht werden, mit dem Raucher darüber zu reden. Wenn das nichts hilft, muss der Vermieter einschreiten, denn er ist für den vertragsgemäßen Zustand der Mietwohnung verantwortlich. Er kann den Raucher abmahnen, das Qualmen auf dem Balkon zu unterlassen.

Normale Kochgerüche müssen hingegen hingenommen werden. Wenn es um die Weihnachtszeit im Hausflur kräftig nach dem Braten riecht, wird das sicher nicht als Belästigung empfunden. Es kommt also immer auf den Einzelfall an. Aber schutzlos sind Mieter, die sich dagegen wehren, nicht.