Fragebogen zum Mietspiegel
Leserfrage
Ja. In der Praxis ist häufig zu entscheiden, ob eine Miete angemessen ist oder nicht. Zur sachgerechten Beantwortung gibt es als zuverlässigstes Instrument den (qualifizierten) Mietspiegel. Damit im Mietspiegel auch mit hoher Zuverlässigkeit die ortsüblichen Mieten dargestellt werden, müssen aktuell die tatsächlichen Werte ermittelt werden. Manchmal wird ortsüblich eine Satzung für die Datenerhebung beschlossen. Fragen Sie dazu in Ihrer Kommune oder lesen Sie die örtliche Presse. Die mit der Mietspiegelerstellung beauftragten Firmen und deren Mitarbeiter sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Die auswertenden Firmen werden die Daten so früh wie möglich anonymisieren.
Manchmal hat man den Eindruck, dass Vermieter davon überzeugt sind, die Mieter würden auf Fragen bewusst fehlerhaft antworten. Zum Beispiel: Wenn alle Mieter »bösartigerweise« antworten, dass der Lärm in ihrer Wohnung unerträglich ist, dann wäre dieses Merkmal für alle identisch und kann für eine Einteilung in eine höhere oder niedrigere Miete nicht herangezogen werden. Nur wenn es Unterschiede gibt (ruhig oder lärmbelastet), dann ist eine Abstufung der Mieten möglich. Die objektive Einschätzung der Situation (einschließlich des Eintrags richtiger Zahlen) ist der einzige Weg zu einem von allen Seiten - auch von den Gerichten - akzeptierten Bewertungsmaßstab: Mietspiegel.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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