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Flüchtlingsschutz nicht gewährleistet

Darmstadt (dpa/nd). Italien gewährt Flüchtlingen nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Darmstadt keinen hinreichenden Schutz. Mit dieser Begründung untersagte es das Gericht, eine somalische Asylbewerberin nach Italien zurückzuschicken, obwohl die Frau über dieses Land in die EU gekommen war. Der Staat, in dem ein Asylbewerber die EU erstmals betritt, ist grundsätzlich für das Asylverfahren zust...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/226591.fluechtlingsschutz-nicht-gewaehrleistet.html

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