BGH stärkt Mieterrechte bei Vorauszahlungen

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Karlsruhe (dpa/nd). Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Mietern bei der Erhöhung von Betriebskostenvorauszahlungen gestärkt. Demnach dürfen Vermieter die Vorauszahlung nur dann erhöhen, wenn die bisherige Abrechnung auch inhaltlich korrekt war. Bislang genügte es für eine Erhöhung, wenn die Betriebskostenabrechnung formell ordnungsgemäß war. Mit der am Dienstag verkündeten Entscheidung änderte der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung zugunsten der Mieter (Az. VIII ZR 245/11 u.a.). »Der Vermieter handelt pflichtwidrig, wenn er eine falsche Abrechnung erstellt«, sagte der Vorsitzende Richter zur Begründung.

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