Betreuungsgeld auf den Weg gebracht

Familienministerin legt Gesetzesentwurf vor

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Berlin (nd-Odoj/dpa). Nach monatelangem koalitionsinternen Hick Hack und Horst Seehofers (CSU) persönlichem Blockadefeldzug, der eine rasche Entscheidung zum Thema Betreuungsgeld einforderte, hat Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) gestern ihren Gesetzesentwurf den anderen Bundesministerien zur Abstimmung übergeben.

Die heftig umstrittene Koppelung an ärztliche Vorsorgeuntersuchungen, für die die Bundesländer zuständig wären, ist auf Drängen Seehofers gestrichen worden - auch damit das Gesetz im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig wird. Ebenso soll es die von der Frauen-Union geforderte Kompensation in Form einer besseren Anerkennung von Kindererziehungszeiten nicht geben. Dafür bleibt es hingegen dabei, dass Hartz-IV-Betroffenen das Geld vollständig auf die Sozialleistungen angerechnet wird und sie demnach nicht von der Zahlung profitieren werden. Neu ist, dass der Gesetzentwurf auch eine Härteklausel enthält. So soll die Geldleistung auch dann weiter ausbezahlt werden, wenn wegen plötzlicher Erkrankung der Betreuungsperson das Kind vorübergehend in eine öffentlich geförderte Krippe gegeben wird.

Schröders Gesetzesentwurf soll schließlich am 6. Juni im Kabinett beraten werden. Er sieht vor, dass ab 1. Januar 2013 Kinder im zweiten Lebensjahr zunächst ein Betreuungsgeld von 100 Euro monatlich erhalten. Ab 2014 soll dann das Betreuungsgeld auch für Kinder im dritten Lebensjahr gezahlt werden. Der Betrag wird dann für alle auf 150 Euro monatlich angehoben. Das Betreuungsgeld soll auch dann ausbezahlt werden, wenn die Mutter berufstätig ist und Großeltern, Verwandte oder Freunde das Kind betreuen. Für das Betreuungsgeld sind 2013 rund 400 Millionen Euro eingeplant. Ab 2014 werden Aufwendungen in Höhe von 1,2 Milliarden Euro erwartet.

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