Urteil zum Tod der kleinen Lilly

Zwei Erzieherinnen erhielten Bewährungsstrafen von zehn und elf Monaten

  • Lesedauer: 1 Min.

Eberswalde (dpa). Nach dem Tod der zweijährigen Lilly in Eberswalde sind zwei Erzieherinnen zu Bewährungsstrafen von zehn und elf Monaten verurteilt worden. Für das Amtsgericht Eberswalde stand am Mittwoch fest, dass die Angeklagten die Kinder für die Rückkehr zur Kita nicht ordnungsgemäß gesammelt und nicht gezählt hatten. »Nur so ist erklärbar, dass sich die beiden Kinder entfernen konnten«, sagte die Vorsitzende Richterin.

Auf dem Rückweg von einem Spaziergang hatten sich im Dezember 2010 zwei Mädchen von der Gruppe entfernt. Sie fielen in einen eiskalten, nicht fest zugefrorenen Teich. Lilly starb zwei Tage später, das andere Kind überlebte. Im Prozess um das tote Kind hatte die Staatsanwaltschaft für die beiden angeklagten Erzieherinnen jeweils zehn Monate Haft auf Bewährung gefordert. »Die Aufsichtspflicht ist verletzt worden«, sagte der Ankläger. »Die Erzieherinnen haben aufzupassen, dass den Kindern nichts passiert«.

Die beiden Mädchen sollen damals mindestens zehn Minuten lang nicht beaufsichtigt worden sein. Bei dem Spaziergang waren die zwei Erzieherinnen, zwei Praktikantinnen und eine Aushilfskraft mit 26 Kindern unterwegs. »Die Kontrolle wäre möglich und sicher gewesen«, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer.

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