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Fahrten zu Orchesterproben sind keine Werbungskosten

Klage eines Musiklehrers abgewiesen

Ein Musiklehrer, der in seiner Freizeit musiziert, kann Fahrten zu Orchesterproben nicht unbedingt in der Steuererklärung geltend machen. Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße vom 23. April 2012 hervor (Az. 5 K 2514/10).

Ein Fachlehrer für Musik hatte Fahrten zu Proben verschiedener Sinfonieorchester als Werbungskosten steuermindernd abrechnen wollen. Für die Jahre 2005 und 2006 gab er dafür Beträge in Höhe von 2600 Euro und 2400 Euro an. Sein Argument: Es handele sich um Fortbildungskosten, eine stetige Weiterbildung sei vom Land gefordert worden. Dem schob das Finanzgericht aber einen Riegel vor. Der Mann...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/229477.fahrten-zu-orchesterproben-sind-keine-werbungskosten.html

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