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Diese Pflicht beim Nachzug zum Partner rechtswidrig?

Gesetzlich geforderter Sprachtest

Ziehen Ausländer zu ihrem deutschen Ehegatten nach, darf der vom Gesetz geforderte Nachweis für ausreichende Deutschkenntnisse unter Umständen nicht verlangt werden. Denn es gibt »berechtigte Zweifel«, ob die Vorschrift mit der europäischen Familiennachzugsrichtlinie vereinbar ist. So entschied das Verwaltungsgericht Oldenburg in einem Beschluss vom 10. Mai 2012 (Az. 11 B 3223/12).

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