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Zeit des Jobbens

Worauf beim Arbeiten geachtet werden sollte

  • Judith Rakowski
  • Lesedauer: 2 Min.

Die Zeit der Ferien ist für viele Schüler die Zeit der Ferienjobs. Sie helfen, ein paar Euros zum Taschengeld dazuzuverdienen und gewähren Einblick in die Arbeitswelt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund gibt Tipps und erklärt, worauf geachtet werden sollte. Denn auch Kinder und Jugendliche können Opfer von Ausbeutung werden.

Am Anfang steht die Entscheidung: Verschiedene Branchen haben die unterschiedlichsten Aufgaben zu verteilen. Schüler dürfen aber nicht jede Tätigkeit ausüben. Welche das sind, wird vom Jugendarbeitsschutzgesetz klar vorgegeben. Generell ist gefährliche und schwere körperliche Arbeit verboten. Dazu zählen das Hantieren mit Chemikalien, das Tragen schwerer Gegenstände oder Akkordarbeit. Für Kinder bis einschließlich des 14. Lebensjahres ist Arbeiten verboten. Allerdings kann mit schriftlicher Zustimmung der Eltern eine Ausnahme gemacht werden. Dann darf täglich zwischen 8 bis 18 Uhr zwei Stunden lang leicht gearbeitet werden, d.h. Post austragen, Gartenarbeit oder Botengänge. Im landwirtschaftlichen Bereich dürfen es bis zu drei Stunden sein.

Für Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren gibt es weniger Einschränkungen. Zu beachten ist trotzdem einiges, erklärt DGB-Jugendsekretär René Rudolf. Zum Beispiel dürfen noch schulpflichtige Jugendliche maximal vier Wochen pro Jahr in den Ferien jobben, denn »die Ferien sind zum Erholen da«.

Auch die Arbeitszeit von acht Stunden pro Tag und 40 Stunden die Woche darf nicht überschritten werden. Sie muss außerdem zwischen 6 bis 20 Uhr liegen. Ein beliebtes Arbeitsfeld ist das Gaststättengewerbe. Hier dürfen Jugendliche ab 16 Jahre bis 22 Uhr, in mehrschichtigen Betrieben sogar bis 23 Uhr arbeiten.

Ein weiterer wichtiger Punkt sind Pausenvorschriften. Ab viereinhalb Stunden Arbeitszeit stehen Unterachzehnjährigen 30 Minuten Pause zu, bei mehr als sechs Stunden 60 Minuten Pause. Zudem müssen Schüler über den Betrieb unfallversichert werden.

»Bei der Auswahl der Jobs den Lohn im Auge zu behalten, denn auch kurze Ferienjobs müssen fair bezahlt werden«, rät Rudolf vom DGB. Beiträge zur Sozialversicherung fallen nicht an, ab 896 Euro pro Monat allerdings Steuern. Auf jeden Fall sollten die Schüler darauf achten, zu Jobbeginn einen schriftlichen Vertrag zu bekommen, in dem Aufgaben, Arbeitszeiten und Lohn klar beschrieben sind.

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