UN-Tribunal präzisiert Karadzic-Anklage

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Den Haag (dpa/nd). Das UNO-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag hat Entscheidungen gegen den einstigen serbischen Spitzenpolitiker Vojislav Seselj und den früheren bosnischen Serbenführer Radovan Karadzic gefällt.

Seselj erhielt zwei Jahre Haft wegen Missachtung des Gerichts. Die von Karadzic verlangte Freilassung wurde abgelehnt. Beide sind wegen Kriegsverbrechen in den 90er Jahren angeklagt. Daneben stellte das Gericht am Donnerstag klar, Karadzic könne wohl nicht Völkermord in sieben bosnischen Gemeinden zur Last gelegt werden. Wenn dort auch in den 90er Jahren schlimmste Verbrechen unter dem politischen Kommando von Karadzic verübt worden seien, so ließen die Beweise der Anklage keine Schlüsse auf einen Völkermord zu. Demgegenüber bleibe die Genozid-Anklage wegen der Ermordung von bis zu 8000 muslimischen Jungen und Männern im Juli 1995 im ostbosnischen Srebrenica durch serbische Verbände im vollen Umfang bestehen.

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