nd-aktuell.de / 04.07.2012 / Ratgeber / Seite 22

Kinder erziehen und für das Alter vorsorgen

Fünf Tipps zur Riester-Rente für Frauen

Die Zeiten, da sich Frauen in punkto Altersvorsorge auf ihre Ehemänner verließen, sollten längst vorbei sein - auch dank der Riester-Rente.

1. Verheiratete Hausfrauen haben dann einen Anspruch auf die Zulage, wenn ihr Mann einen Riester-Vertrag besitzt und auch die Zulagen bekommt. Die Ehefrau schließt selber einen Vertrag ab und muss seit 2012 dafür den Mindesteigenbeitrag von lediglich 60 Euro im Jahr einzahlen. In den sogenannten abgeleiteten Vertrag fließen die Zulagen - die Grundzulage von 154 Euro jährlich und von 185 Euro je kindergeldberechtigtem Kind. Für Nachwuchs, der seit 2008 auf die Welt kam, gibt es sogar 300 Euro im Jahr. Schon mit einem Kind macht die »Riester-Frau« ein erhebliches finanzielles Plus.

2. Mütter haben in der gesetzlichen Kindererziehungszeit - in den ersten drei Jahren nach der Geburt des Kindes - einen eigenen und nicht nur einen abgeleiteten Anspruch auf die Förderung. Denn in dieser Zeit zahlt der Staat für die Mutter die Beiträge zur gesetzlichen Rente. Mütter können deshalb während der Kindererziehungszeit einen Riester-Vertrag abschließen - unabhängig davon, ob sie ledig oder verheiratet sind und der Ehemann einen Vertrag hat. Auch in diesem Fall müssen Mütter den Sockelbetrag zahlen: 60 Euro im Jahr oder umgerechnet fünf Euro im Monat.

3. Endet die Kindererziehungszeit, ist auch der Zulagenanspruch vorüber. Nimmt die Frau jetzt einen Minijob an, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen weiter »riestern«. Das ist möglich, wenn sie für den Minijob selber Rentenbeiträge zahlt. Mit 4,6 Prozent, also 18,40 Euro im Monat, wird die Minijobberin zulagenberechtigt und erwirbt außerdem Anspruch auf alle gesetzlichen Rentenarten.

4. Riester-Zulagen bekommen auch Frauen, die einen Angehörigen pflegen. Wenn die Pflegeversicherung Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt, ist die pflegende Frau selber förderberechtigt und kann mit Einzahlung des Sockelbetrages volle Riester-Förderung bekommen.

5. Frauen, die Arbeitnehmerinnen sind, haben einen eigenen Riester-Anspruch. Ist die Frau bei ihrem selbstständigen Mann angestellt und damit Arbeitnehmerin, ist sie förderberechtigt. Aufgrund dieses Anspruches kann auch der Mann einen abgeleiteten Riester-Vertrag abschließen, obwohl er als Selbstständiger normalerweise von der Förderung ausgeschlossen wäre.

WILTRUD ZWEIGLER