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Ein Richter in den USA hat entschieden, dass der Onlinedienst Twitter die Daten eines Nutzers an die Justiz aushändigen muss. Es geht um den Nachweis einer Straftat: Bei den Occupy-Wall-Street-Protesten im Oktober könnte der Mann seine Mitdemonstranten per Twitter dazu aufgerufen haben, die Marschroute vom Gehweg auf die Fahrbahn zu verlagern. Versammlungsfreiheit, schön und gut, aber das ist natürlich verboten, schon wegen der Staugefahr. Was der mutmaßliche Delinquent in sein Smartphone getippt hat, weiß er vorgeblich selber nicht mehr; die Tweets verschwinden irgendwann vom Display. Nun muss er hoffen, dass die Worte »Occupy« (Besetzen) und »Street« (Straße) nicht darin vorkommen, die gewiss für eine Verurteilung ausreichen würden. Die Demonstranten behaupten, sie seien von der Polizei auf die Straße gedrängt worden. Ob das stimmt, lässt sich kaum ermitteln: Die Kommunikation mit dem Schlagstock wird ja auf keinem Server gespeichert. mha

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