Energetische Umverteilung

Mit der Energiewende kommt eine Mietrechtsänderung und mit dieser Nachteile für Mieter

  • Marian Krüger
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Wie teuer wird für Mieter die Energiewende? Darüber entscheidet auch das neue Mietrechtsänderungsgesetz. Am Freitag wurde es im Bundesrat in erster Lesung beraten.

Dass sich die Energiewende auch im Portemonnaie der Mieter bemerkbar machen wird, ist seit langem klar. Für die Bundesregierung ist dies jedoch kein Anlass für neue Mieterschutzregeln, sondern für den Abbau von Mieterrechten in einem neuen Mietrechtsänderungsgesetz. So werden die Möglichkeiten der Mietminderungen bei energetischen Modernisierungen beschränkt, Härtefallklauseln abgebaut. Dafür bekommen die Vermieter eine neue Kostenumlage serviert: Die sogenannten Contracting-Kosten können nun auch den Mietern in Rechnung gestellt werden. En passant sollen mit dem Gesetz auch noch sogenannte Mietnomaden bekämpft werden.

Keine Interesse an Mietern

In den Fachausschüssen der Länderkammer stoßen die meisten Punkte des Gesetzes auf Ablehnung. Die Einschränkung der Mietminderung sei ein vertragsrechtlicher »Systembruch«, der gegen »das Prinzip der Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung einseitig zugunsten der Vermieter« verst...


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