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Um beim Zoll keinen Ärger zu bekommen

Wie Reisende ihre Urlaubsmitbringsel ordnungsgemäß einführen

Vor einer Woche hatten wir an dieser Stelle mit Blick auf den Beginn der Sommerreisezeit darauf hingewiesen, wie teuer verbotene Souvenirs wie Tiere, Pflanzen oder antike Gegenstände bei der Aus- oder Einfuhr werden können. Heute wollen wir weitere Informationen geben, wie Reisende ihre Urlaubsmitbringsel wie Alkohol, Tabak, Kaffee und dergleichen ordnungsgemäß einführen, um keinen Ärger mit dem Zoll zu bekommen. Die Vorschriften sind klar gefasst.

● Alkohol: Zollfrei dürfen aus EU-Staaten maximal zehn Liter Spirituosen, 20 Liter Likör oder Wermut, 90 Liter Wein oder 110 Liter Bier nach Deutschland gebracht werden. Aus Nicht-EU-Ländern wie der Schweiz oder den USA darf dagegen nur ein Liter Hochprozentiges mit nach Hause genommen werden. Bei Sekt oder anderen Getränken mit unter 22 Prozent Alkohol sind zwei Liter erlaubt. Bei Wein sind...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/232197.um-beim-zoll-keinen-aerger-zu-bekommen.html

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