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Verordnung für Embryonen-Gentests

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin (dpa/nd). Sieben Monate nach dem Bundestagsbeschluss zur Zulassung von Gentests an Embryonen aus dem Reagenzglas hat Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) einem Bericht der »taz« zufolge eine entsprechende Rechtsverordnung vorgelegt. Sie enthält Vorgaben für Zentren, die die Präimplantationsdiagnostik (PID) durchführen sollen. Dabei untersuchen Ärzte im Reagenzglas erzeugte Embryonen vor ihrer Einpflanzung in den Mutterleib auf Gendefekte. Laut Verordnung muss es in PID-Zentren für Paare, die dieses Verfahren wünschen, eine Beratung über medizinische, psychische und soziale Folgen geben. Zudem soll in jedem Zentrum eine spezielle Ethikkommission den Antrag des Paares bewerten.

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