Reform des Wahlrechts

Wahlsysteme

  • Lesedauer: 2 Min.
Nach dem neuen Wahlgesetz werden Stimmen für jedes Bundesland einzeln vergeben und nicht mehr mit den in einem anderen Land erzielten Zweitstimmen verrechnet. Es sieht einen Ausgleich für »Reststimmen« vor, die nicht zu einem Sitz reichten. Überhangmandate gibt es weiter.

Die LINKE will die Direktmandate bereits auf der Bundesebene auf das Zweitstimmenergebnis anrechnen und nicht mehr auf Länderebene. Überhangmandate, die in seltenen Fällen noch entstehen können, sollen durch Ausgleichsmandate für die anderen Parteien kompensiert werden.

Die Sitzverteilung im Bundestag hängt davon ab, wie Erst- und Zweitstimmen verrechnet werden. Auf Basis von Zahlen von Wahlrecht.de hat das »nd« abgebildet, wie der Bundestag aussehen würde, wenn die Sitze bei der letzten Wahl nach den Verfahren verteilt worden wären, die die im Parlament vertretenen Parteien derzeit favorisieren.
Bei der Bundestagswahl 2009 wurden alle 598 Mandate auf die Parteien und ihre 16 Landeslisten gemäß ihrer Zweitstimmenzahlen verteilt und mit den Direktmandaten verrechnet. Weil CDU und CSU in einigen Bundesländern mehr Direktmandate gewannen, als ihnen Mandate laut Zweitstimmen zustanden, entstanden 24 Überhangmandate. Dieses Wahlverfahren konnte auch zum verfassungswidrigen Effekt des negativen Stimmgewichts führen und musste daher reformiert werden.

Die SPD will die Überhangmandate durch zusätzliche Mandate für die anderen Parteien ausgleichen und damit »neutralisieren«. Sollte der Bundestag dadurch zu stark wachsen, könnten die Wahlkreise vergrößert und die Zahl der Mandate verringert werden.

Den Grünen zufolge soll die Anrechnung von Direktmandaten auf das Zweitstimmenergebnis wie bei der LINKEN auf der Bundesebene erfolgen. Überhangmandate sollen jedoch nicht mehr zuerkannt werden. Gestrichen würden demnach die Direktmandate mit den wenigsten Stimmen.


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