Der lange Streit ums Wahlrecht
Karlsruhe muss als Unparteiischer eingreifen
Die Bundesverfassungsrichter haben sich nicht darum gerissen, schon wieder in Sachen Wahlrecht aktiv werden zu müssen. Sie hatten gehofft, dass die Politik in der Lage sein würde, innerhalb von drei Jahren einvernehmlich ein neues Wahlrecht zu entwickeln. Das alte hatten sie 2008 in Teilen verworfen, weil es dazu führen konnte, dass man einer Partei schadet, indem man sie wählt. Das war selten so gut wie im Jahr 2005 bei einer Nachwahl in Dresden zu beobachten. Damals »durfte« die CDU nicht mehr als 41 226 Zweitstimmen gewinnen, sonst wäre ihr im Zuge der bundesweiten Verrechnung i...
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