Die Liste des Amerikaners

Skandalfirma Verfassungsschutz: Die »Vulkan-Affäre« von 1953 illustriert das Klima des Antikommunismus in der frühen Bundesrepublik (1)

  • Velten Schäfer
  • Lesedauer: 4 Min.
Die »NSU«-Affäre ist kein Einzelfall; bundesrepublikanische Verfassungsschutzbehörden waren schon immer für Skandale gut. Fünf der prominentesten Fälle stellt »nd« in einer Serie vor.

Am 22. Januar 1954 saß der Kommunismus dem Bonner Kabinett mal wieder besonders drohend an der Gurgel. Auf der 15. Sitzung der zweiten Adenauer-Legislatur klagten die Minister ihr Leid: »Unter Bezugnahme auf die bekannten Angriffe in der kommunistischen Presse gegen den Bundesminister für Vertriebene stellt der Bundeskanzler fest, dass diese Angriffe völlig unberechtigt seien und jeder Grundlage entbehrten«, heißt es in der Zusammenfassung des Sitzungsprotokolls. Dann »beschwert sich der Bundesminister für Wirtschaftliche Zusammenarbeit darüber, dass er seit Monaten Freiwild der Presse wegen der Vulkan-Affäre sei. Offenbar seien auch Vorgänge aus dem Bundeskanzleramt der Presse zugänglich gemacht worden.« Die Angelegenheit trieb Konrad Adenauer auch persönlich um: »Der Bundeskanzler spricht die Befürchtung aus, dass auch die Post kommunistisch durchsetzt sei, so dass manche Dinge auf diesem Wege durchsickerten«, beschließt das Kurzprotokoll den Tagesordnungspunkt.

Tatsächlich hatte die Runde nur wenig Grund zur Klage. »Vertriebenenminister« Theodor Oberländer, während des Krieges u.a. »Sachverständiger für die Behandlung fremden Volkstums« des von der deutschen Abwehr unter ukrainischen Gefangenen »rekrutierten«, berüchtigten »Bataillon Nachtigall«, das sich in Lemberg an Massakern beteiligte, konnte noch jahrelang amtieren. Und nicht einmal Vizekanzler und Minister Franz Blücher (FDP) ist über die »Aktion Vulkan« gestürzt.

Allein das macht deutlich, was für eine Hetzjagdstimmung im erweiterten Vorfeld des westdeutschen KPD-Verbotes herrschte: Man stelle sich vor, der jetzige Vizekanzler setzte sich vor die Presse, verläse eine lange Namensliste vermeintlicher kommunistischer Agenten und es stellte sich hinterher heraus, dass all das der reine Humbug war - wobei sich einer der Verhafteten das Leben genommen hatte.

Nicht nur dieser Selbstmord macht die Wirtschaftsspionageaktion, die nicht mit der Affäre um die Vulkan-Werft in den 1990er Jahren zu verwechseln ist, zu einer ernsten Sache. Mit Abstand liest sich die Geschichte dennoch wie eine schlechte Agentenkomödie: Ein zwielichtiger Amerikaner, der für weiß Gott wen gearbeitet hatte und aus der DDR zu den Westdeutschen übergelaufen war, hatte die Namen genannt - und die Schlapphüte, vom Erfolg berauscht, holten zum großen Schlag aus, anstatt die Informationen zu prüfen.

Günter Nollau, seit den ersten Tagen beim Verfassungsschutz und von 1972 bis zur Guillaume-Affäre deren Chef, hat die Panne in seinen Erinnerungen als »Kinderkrankheit« bezeichnet: Tatsächlich hatten auf der Liste des Amerikaners wohl Personen gestanden, die aus DDR-Sicht für einen künftigen Anspracheversuch in Betracht kommen könnten, von dieser Einschätzung aber nichts wussten - etwa Kaufleute mit Ost-West-Verbindungen. Einige von ihnen haben jahrelang um ihre Ehre kämpfen müssen und schwere geschäftliche Einbußen erlitten.

Otto John, der damalige Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz, machte in seinem Memoiren Franz Blüchers Geltungssucht verantwortlich: Während Adenauers USA-Reise im Frühjahr 1953 habe der farblose Vize von der kleinen FDP auch mal auf die Pauke hauen wollen. Außerdem beklagte John den »Übereifer« der Geheimen. Wes Geistes Kind dieses überzogene Engagement gewesen ist, sagte John gar nicht so lang nach der oben beschriebenen Kabinettssitzung unter freilich merkwürdigen Umständen: Plötzlich tauchte er - ein Mann aus dem Umfeld der Attentäter vom 20. Juli, der von den Briten ins Amt gehoben worden war - in Ostberlin auf, um sich zu beklagen, dass der West-Dienst voll sei von Nazis und Scharfmachern. Die Bonner Regierung war entsetzt. Innenminister Gerhard Schröder (CDU) ließ verbreiten, John sei verschleppt worden - was nicht einmal die »Welt« glauben wollte. Sie zitierte eine CDU-Abgeordnete mit dem Ausdruck »Kindergartenerzählung«.

Wie auch immer: Im Dezember 1955 wechselte John nach Westen zurück, um sich im folgenden Prozess mit genau dem Argument zu verteidigen, er sei unter Drogen gesetzt und entführt worden. 1956 wurde John in der Bundesrepublik zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt, von denen er zwei absitzen musste. Zeit seines Lebens hat Otto John an der Entführungs- und Drogengeschichte festgehalten.

Teil 2 befasst sich mit der Abhöraffäre um den früheren Atommanager und späteren Umweltaktivisten Klaus Traube - am Freitag im »nd«.

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