Unantastbar

Beschneidung und Verfassungsrecht

  • Wolfgang Bittner
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

In der Debatte um die Beschneidung von Jungen berufen sich die Befürworter, zumeist Männer, auf die Religionsfreiheit, auf die Tradition, religiös-rituelles Brauchtum und sogar auf Gott. Übersehen wird zumeist, dass in Deutschland Gesetze gelten, die einer Beschneidung von Jungen - wie übrigens auch von Mädchen - eindeutig entgegenstehen.

Zum einen gewährleistet das Grundgesetz in Artikel 2, Absatz 2 die körperliche Unversehrtheit jedes Menschen, also auch die von Kindern, im Geltungsbereich der Verfassung. Des Weiteren stellt das Strafgesetzbuch in Paragraph 223 die Körperverletzung unter Strafe. Das bedeutet, dass jeder medizinisch nicht indizierte Eingriff rechtswidrig ist. Insofern ist die Rechtslage eindeutig.

Zwar gewährleistet Artikel 4 des Grundgesetzes die Freiheit des Glaubens und des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses wie auch eine ungestörte Religionsausübung, aber diesen Rechten geht allein schon von der ...


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