Bürger sollen für Windparks haften

Kabinett: Schadenersatz auf Strompreis umgelegt

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin (dpa/nd). Pünktlich zum 100-tägigen Amtsjubiläum von Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) fällte das Bundeskabinett am Mittwoch einen Beschluss, der die stockende Energiewende und den Ausbau der Offshore-Windkraft vorantreiben soll. Nach dem Gesetzentwurf, der von Altmaier und Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) stammt, sollen die Verbraucher sich an Zusatzkosten beim Anschluss von Windparks in Nord- und Ostsee beteiligen. Bei Problemen mit der Netzanbindung tragen sie Schadenersatz an die Windparkbauer über den Strompreis mit.

Nachdem Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) den Entwurf zunächst blockiert hatte, wurden die Belastungen etwas abgemildert. Sie sollen auf 0,25 Cent je Kilowattstunde gedeckelt werden, so dass sie für einen Durchschnittshaushalt nicht mehr als neun Euro pro Jahr betragen können. Zudem sollen private und gewerbliche Verbraucher gleichmäßiger beteiligt werden: Bis zu einem Jahresverbrauch von einer Million Kilowattstunden muss die volle Haftungsumlage gezahlt werden, erst darüber sind nur 0,05 Cent je Kilowattstunde zu zahlen.

Auch die Übertragungsnetzbetreiber werden stärker in Mithaftung genommen, sie müssen sich bei Fahrlässigkeit mit bis zu 100 Millionen Euro jährlich an Schadenersatzzahlungen beteiligen. Zudem sollen alle Schadensfälle und die Kostenverteilung öffentlich gemacht werden. Bis 2020 sollen nach bisheriger Planung Windanlagen mit einer Leistung von bis zu 10 Gigawatt im Meer installiert werden, doch dem niederländischen Netzbetreiber Tennet fehlen bis zu 15 Milliarden Euro für den Anschluss.

Die Regierung will mit der Novelle die Planungssicherheit für die Investoren erhöhen. Rösler und Altmaier betonten, dass die Belastungen für die Verbraucher gering gehalten werden sollen. Verbraucherschützer kritisieren aber, dass Risiken beim Offshore-Ausbau auf die Bürger abgewälzt würden.

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