Wein darf nicht »bekömmlich« sein

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Luxemburg (AFP/nd). Wein darf nicht als »bekömmlich« vermarktet werden. Dies ist eine unzulässige »gesundheitsbezogene Angabe«, wie gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Danach darf die Winzergenossenschaft Deutsches Weintor in Rheinland-Pfalz ihre säurereduzierten Weine nicht mehr als »bekömmlich« verkaufen. Die Winzergenossenschaft in Ibesheim vermarktet bestimmte Weine der Rebsorten Dornfelder sowie Grauer und Weißer Burgunder in einer »Edition Mild - sanfte Säure«. Aufgrund eines besonderen »Schonverfahrens zur biologischen Säurereduzierung« seien diese Weine besonders »bekömmlich«, heißt es auf den Etiketten.

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