nd-aktuell.de / 12.09.2012 / Ratgeber / Seite 26

Wie das Splitting Verheiratete bevorzugt

In der Debatte um die rechtliche Gleichstellung der Homo-Ehe geht es auch um steuerliche Gleichstellung, also um das bisherige Ehegattensplitting, das Verheiratete bevorzugt. Das Ehegattensplitting auch für homosexuelle Partnerschaften wird derzeit von der Bundesregierung abgelehnt. Was bedeutet eigentlich das Splitting für Verheiratete? Was steckt hinter dem sogenannten Familiensplitting?

Beim Ehegattensplitting wird das gesamte zu versteuernde Einkommen beider Eheleute halbiert. Die so berechnete Steuerschuld wird anschließend verdoppelt.

Die Ehe wird dabei als Wirtschaftsgemeinschaft gesehen, in der die Steuerschuld von der Einkommensverteilung innerhalb des Haushalts unabhängig ist.

Gegenüber unverheirateten Paaren entsteht so ein Vorteil: Für jedes Ehepaar werden zwei Grundfreibeträge berücksichtigt - auch wenn einer kein Einkommen erzielt. Zudem führt die Halbierung des zu versteuernden Einkommens zu einem Vorteil bei der Progression, nach der sonst der Durchschnittssteuersatz in Abhängigkeit vom Einkommen steigt.

Verdienen beide Partner genau gleich viel, bleibt das Ehegattensplitting ohne Folgen. Für Haushalte, bei denen einer wenig und der andere viel verdient, wirkt sich das Splitting jedoch günstig aus, weil das höhere Einkommen vergleichsweise niedrig besteuert wird.

Kritikern rügen, der Steuervorteil falle so groß aus, dass es sich für den wenig verdienenden Ehepartner - in aller Regel die Ehefrau - kaum lohne, arbeiten zu gehen.

Wirtschaftsforscher plädieren daher für eine rein individuelle Besteuerung. Damit stiegen die Anreize für verheiratete Frauen zu arbeiten, weil bei einem niedrigen Einkommen geringere Steuern anfielen als beim Ehegattensplitting. Zugleich könnte der Staat mit Mehreinnahmen im zweistelligen Milliardenbereich rechnen.

Diskutiert wird das Familiensplitting. Dabei wird wie beim Ehegattensplitting gemeinsam besteuert, aber zudem die Zahl der Kinder berücksichtigt. Die Frage ist aber, ob vom Familiensplitting wiederum nur verheiratete Paare oder auch unverheiratete und homosexuelle Lebensgemeinschaften profitieren können. epd/nd