nd-aktuell.de / 12.09.2012 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 16

Krankenkasse muss Brust-OP bezahlen

Kassel (dpa/nd). Eine Transsexuelle muss von der Krankenkasse eine operative Brustvergrößerung bezahlt bekommen, wenn eine Hormontherapie nicht angeschlagen hat. Das hat am Dienstag das Bundessozialgericht entschieden. Die Klägerin wurde seit mehr als 15 Jahren mit weiblichen Hormonen behandelt, ihre Brust wuchs aber nicht. Daraufhin hatte sie sich auf eigene Kosten operieren lassen. Der 1. Senat verurteilte die Krankenkasse nun, die Kosten zu ersetzen. Die Kasse hatte argumentiert, es bestehe die Chance, dass die Brust noch wachse, wenn die Frau eine operative Geschlechtsumwandlung machen lasse.