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Bayer scheitert mit Patentklage

Indisches Gericht: Generikahersteller darf Krebsmittel weiter verkaufen

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin (nd). Das indische Appellationsgericht für Geistiges Eigentum (IPAB) hat den Widerspruch des Pharmaunternehmens Bayer gegen eine Zwangslizenz für die Produktion des Krebsmedikamentes Nexavar am Freitag abgelehnt. Philipp Frisch von der Organisation Ärzte ohne Grenzen begrüßte am Montag die Entscheidung, weil sie Zwangslizenzen als »wichtiges Instrument zum Schutz der öffentlichen Gesundheit« stärke. Patente machten lebenswichtige Medikamente für Patienten in armen Ländern oft unbezahlbar. Im konkreten Fall sei es zwar um ein Krebsmedikament gegangen, aber wenn die Entscheidung Schule mache, könnten bald auch neuere HIV/Aids-Medikamente von Generikaproduzenten zu einem Bruchteil des Originalpreises produziert werden, so Frisch.

Das indische Patentamt hatte dem indischen Generikahersteller Natco im März dieses Jahres eine Zwangslizenz zur Produktion des in Nexavar enthaltenen Wirkstoffes Sorafenib Tosylate für die nächsten acht Jahre zugesprochen, weil der deutsche Hersteller Bayer es versäumt hatte, sein Medikament in ausreichender Menge und zu einem erschwinglichen Preis in Indien anzubieten. Der Preis für das Krebsmittel sank dadurch um 97 Prozent. Natco zahlt dafür eine Lizenzgebühr in Höhe von sechs Prozent der Verkaufserlöse.

Damit wurde in Indien zum ersten Mal eine Zwangslizenz für ein patentiertes Medikament erlassen. Derzeit steht noch eine weitere wegweisende Gerichtsentscheidung aus: Der Schweizer Pharmakonzern Novartis klagt vor dem Obersten Gerichtshof, um eine Bestimmung des indischen Patentrechts zu ändern, die den Zugang zu bezahlbaren Medikamenten sichert.

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