BMZ fördert dank Niebel weiße Seiten

  • Martin Ling
  • Lesedauer: 2 Min.

Wer nicht will, der wird schon. Offiziell gibt es diese Leitlinie beim Bundesministerium für Entwicklung und Zusammenarbeit (BMZ) bei von ihm geförderten Publikationen zwar nicht, inoffiziell offenbar schon. Seit dem Amtsantritt von Dirk Niebel (FDP) 2009 häufen sich die Fälle, bei denen bei unliebsamen Artikeln mit nachträglichem Mittelentzug gedroht wird. Formal ist das rechtens: »Sofern sich erhebliche Bedenken gegen den Inhalt des Manuskripts ergeben, kann der Zuschussgeber die Finanzierung des betreffenden Druckerzeugnisses ablehnen und die entsprechenden Zuschussmittel zurückfordern.«

Diese Richtlinie ist nicht auf Niebels Mist gewachsen, die verschärfte Anwendung schon. Das BMZ fordert bei als »kritisch« bekannten Publikationen mehr denn je die Texte zur Begutachtung vor Drucklegung an. Was früher eine Ausnahme und eine Formsache war, ist inzwischen ein Wink mit dem Zaunpfahl: Wer allzu kritisch schreibt, wird in die Schranken verwiesen. So geschehen bei der aktuellen Ausgabe der entwicklungspolitischen Zeitschrift Südlink. Ein Text über irreführende Imagekampagnen von mehreren Privatunternehmen, die sich dergestalt einen ökologisch-sozialen Anstrich verpassen, fand das BMZ so unausgewogen, dass der Zuschuss für die gesamte als differenziert erachtete Ausgabe zur Disposition gestellt wurde. Statt den Artikel BMZ-konform umzuschreiben, erschienen zwei weiße Seiten und der beklagte Text zusätzlich auf eigene Kosten als Beilage. Eine mutige Entscheidung, denn Freunde beim BMZ macht man sich so nicht – schon gar nicht für künftige Anträge. Einmal mehr wird deutlich, wie sehr sich das BMZ in der Niebel-Ära zum Sachwalter der Unternehmensinteressen macht. Als ob sich die Konzerne bei wahrheitswidriger Berichterstattung nicht via Presserecht selbst helfen könnten. Von Beanstandungen des Artikels ihrerseits ist nichts bekannt: Sie wissen, warum.

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