- Wissen
- Der Berliner Bildungsrat verabschiedet sich / Das Zusammenwachsen im Schulbereich wird dadurch nicht leichter
.Der Wunsch nach Mitarbeit wird eliminiert
Seit der Wahl von Länderparlamenten für die ostdeutschen Bundesländer im Herbst vergangenen Jahres hat die vom Grundgesetz vorgegebene Länderhoheit auf dem Bildungssektor einen institutionellen Rahmen – rein theoretisch. Praktisch brachte die deutsche Einigung bereits in Gang gesetzte Schulreformversuche in der ehemaligen DDR weitgehend ins Stocken. Die Gründe dafür sind sicher vielfältig. Neben der einschüchternden Wirkung der neuen „Fragebogen“-Inquisition für Beschäftigte im öffentlichen Dienst und dem sichtbar aufgehängten Damoklesschwert von Lehrerentlassungen ist ein Hauptgrund für die Resignation von Lehrern die vielfach völlig unklare Rechtslage. Berlin schien in diesem Punkte privilegiert. Denn hier wurden per Beschluß von Abgeordnetenhaus (West) und Stadtverordnetenversammlung (Ost) zwei „Mantelgesetze“ zur Einführung Westberliner Landesrechts im Osten verabschiedet, so daß nun statt der vom DDR-Bildungsminister Meyer nachgelassenen Verordnungen in Ostberlin plötzlich die Westberliner Schuleesetzgebung galt.
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