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telligenzrente begründe kein Recht auf Rentenerhöhung. Doch seit 1973 hatte F. in die Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) eingezahlt und war damit aus der Altersversorgung der Intelligenz ausgeschieden. Jetzt sieht sich der Pensionär mehrfach um die zustehenden Rentenerhöhungen geprellt.
Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) sieht das anders. Sie wähnte F. immer noch'als
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