- Politik
- Täuschte Justiz im „Fall“ Modrow? / PDS/LL:
Blamage für Bundestag
Dresden (dpa/ND). Die Dresdner Staatsanwaltschaft will Anfang kommender Woche Anklage gegen den PDS-Ehrenvorsitzenden Hans Modrow wegen Anstiftung zur Wahlfälschung erheben. Das sagte der sächsische Generalstaatsanwalt Hertweck am Freitag der dpa. Befremden zeigte Hertweck über eine Äußerung des Sprechers des Dresdner Bezirksgerichts. Dieser hatte Journalisten gesagt, daß bei Gericht die Tendenz bestehe, mit der Eröffnung des Verfahrens auf die Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofes zum Urteil gegen Berghofer zu warten. Mit
dieser werde 1992 nicht mehr gerechnet.
Hertweck wandte sich gegen den Vorwurf, bei der Anklageerhebung handle es sich um einen politischen Schauprozeß.
Die stellvertretende Vorsitzende der PDS/LL im Bundestag, Lederer, betont in einer Presseerklärung, die Offenbarung des Dresdner Bezirksgerichts sei eine riesige Blamage für den Bundestag, der Modrows Immunität aufgehoben hat. Nun müsse man fragen, ob das sächsische Justizministerium und die Staatsanwaltschaft den Bundestag getäuscht haben?
(Kommentar Seite 2)
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