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Steuergelder für Kriegsverbrecher?

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Mit Empörung, ja Entsetzen haben wir zur Kenntnis genommen, daß im Bundesfinanzministerium ein interner Gesetzentwurf vorliegen soll, wonach unter sowjetischer Besatzungsmacht zwischen 1945 und 1949 enteignete Nazi- und Kriegsverbrecher Anspruch auf „Wiedergutmachung“ haben sollen. Es sollen also solche Nazi-Größen, die den deutschen Namen entehrt und den Völkern Europas, dem eigenen Volk unermeßliches Leid und Schaden zugefügt haben, mit Wohltaten belohnt werden. Und das zu einem Zeitpunkt, wo besonders im Osten Deutschlands Millionen in soziale Nöte, ja ins soziale Abseits getrieben werden, wo die Inflationsrate wächst und die Staatsverschuldung Rekordhöhe

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