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Warum nicht Adenauer?

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Der Prozeß gegen Erich Honecker wegen des „Schießbefehls“ an der deutschdeutschen Grenze soll noch in diesem Jahr eröffnet werden. Sagte der Berliner Generalstaatsanwalt Neumann gestern. Etwa in Abwesenheit? Oder gar postum? Denn daß er nicht lebend nach Deutschland zurückkehrt, um sich einer Siegerjustiz auszuliefern, hat Honecker wiederholt betont. Das sollte man ihm glauben.

Doch die Berliner (oder Bonner?) Justizbehörden müssen sich noch härtere Fragen gefallen lassen: Wann folgt der Prozeß gegen Ex-Verteidigungsminister Stoltenberg oder - postum - gegen Alt-Bundeskanzler Adenauer? Nach dem Grundsatz „gleiches Recht für alle Deutschen“ Denn was man Honecker sowie fünf weiteren Politikern und Militärs der DDR mit der jetzt vorgelegten Anklageschrift

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