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  • Ein Offizier der DDR-Grenztruppen, der nicht zur Bundeswehr überlief, belegt mit Dokumenten die Praxis bei der Grenzsicherung rund um einen Übergang nach Westberlin

.Schießbefehl“? – Oft war Waffengebrauch total verboten

Der vierte Prozeß wegen „ Todesschüssen“ an der Staatsgrenze der DDR zur BRD und Westberlin läuft. Vor einem Gericht der Sieger im kalten Krieg zwischen Ost und West. Und so ist auch diesmal keiner der wahren Mauermörder angeklagt, die in voller Absicht vom Westen her Angehörige der Grenzsicherungsorgane der DDR niederschössen. Auch keiner der in den Westen desertierten DDR-Grenzer, die vor oder während ihrer Flucht, teils heimtückisch von hinten, einen ihrer Kameraden ermordeten. Nein, auch diesmal steht ein Grenzsoldat vor Gericht, der in Ausübung seines Dienstes tötete, der sich - zumindest auch - auf Befehle seiner Vorgesetzten und die verbindlichen Bestimmungen der DDR zum Schußwaffengebrauch berufen kann. Darüber, was das in der Praxis hieß, berichtete ein langjähriger Offizier der DDR-Grenztruppen in einem ausführlichen Gespräch in unserer Redaktion und belegte es durch Dokumente.

Der letzte Dienstgrad von Hilmar Grä...


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