Gericht erlaubte »heißen« Betrieb

Arbeitszweck der Pilot-Konditionierungsanlage (PKA) in Gorleben weiter unklar

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat jetzt entschieden, dass die umstrittene Pilot-Konditionierungsanlage (PKA) in Gorleben ihren Betrieb aufnehmen darf. Die Richter wiesen die Klage des Elbfischers und Atomgegners Christian Köthke ab. Dieser habe nicht nachweisen können, dass sein Gewerbe durch die radioaktiven Einleitungen der Fabrik in den Fluss beeinträchtigt werde.

Die umstrittene PKA - nur einen Steinwurf weit von den beiden Gorlebener Atommüllzwischenlagern entfernt - ist schon seit Jahren betriebsbereit und könnte nun eigentlich zu arbeiten beginnen. Das wird sie aber nicht, denn es ist völlig unklar, worin die Arbeit besteht. Kurz vor ihrer Abwahl im Sommer 1990 hatte die CDU-Landesregierung in Niedersachsen die erste Teilerrichtungsgenehmigung für die PKA erteilt. Laut dieser sollten in der Anlage alle Verfahren abgewickelt werden, »die mit der Konditionierung von Brennelementen zum Zwecke der direkten Endlagerung und mit der Abfallbehandlung für die Zwischen- und Endlagerung zusammenhängen«. Im Klartext: Die PKA sollte in ihrer »heißen Zelle« abgebrannte Brennelemente aus Atomkraftwerken zerlegen und von Castor- in kleinere Pollux-Behälter umpacken. Castoren sind für die Endlagerung zu schwer und zu teuer. Diese Arbeit macht aber nur Sinn, wenn in Gorleben gleichzeitig das zentrale Endlager für Atommüll eingerichtet wird. Für die Erkundung des Salzstocks gilt aber gegenwärtig ein Moratorium. Bis ein Endlager - in Gorleben oder anderswo - zur Verfügung steht, dauert es noch Jahrzehnte. Für die PKA bedurfte es also eines neuen Zwecks. Bereits 1997 widmeten die damals SPD-geführte Landesregierung und die PKA-Betreiberfirma GNS (Gesellschaft für Nuklearservice) die Fabrik, für deren Bau mehr als 400 Millionen Euro ausgegeben wurden, zur Service- und Reparaturstation für Castoren um. Dies bringt die Atomgegner auf die Palme. »Wenn die Behälter unsicher sind, dürfen sie gar nicht benutzt werden«, meint die Bürgerinitiative (BI) Umweltschutz Lüchow-Dannenberg. Wenn man die Notwendigkeit einer Reparatureinrichtung unterstelle, müssten auch an den Zwischenlagerstandorten Ahaus und Greifswald vergleichbare Anlagen gebaut werden. Ihm sei »völlig schleierhaft«, was in Zukunft in der PKA tatsächlich geschehe, erklärte gestern BI-Sprecher Wolfgang Ehmke. Der »halbwegs faire Weg« wäre ein neues Genehmigungsverfahren gewesen. Gleichzeitig kritisierte die BI das OVG-Urteil heftig. »Das Kungeln des Landes Niedersachsen mit der GNS ist damit rechtlich abgesegnet worden.« Die Atomgegner machen auch auf das Gefahrenpotenzial der Anlage aufmerksam. Über den 60 Meter hohen Schornstein und eine spätere Pipeline zur Elbe könnten größere Mengen Radioaktivität in die Umwelt gelangen. Nur wenn ein schwerer Unfall mit Castorbehältern passiert, müssten die rund 50 Beschäftigten der PKA auch nach dem Lüneburger Urteil nicht mehr weiter Däumchen drehen. Ihre t...

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