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Modrow muß auf Entscheidung zu Prozeß warten

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Dresden (ddp/ADN/ND). Mit einer Entscheidung über den Prozeßbeginn gegen den PDS-Bundestagsabgeordneten und früheren SED-Bezirkschef Dresdens, Modrow, wegen Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuß des sächsischen Landtages ist nicht vor Mitte Juni zu rechnen. Zunächst wolle man den Ausgang der Wahlen zum Europa-Parlament am 12. Juni abwarten, für die Modrow von der PDS als Spitzenkandidat nominiert ist, sagte Justizsprecher Müller-Kuckelberg am Donnerstag in Dresden. Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte Anfang März erneut Anklage gegen Modrow erhoben.

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