Die Spaltung Brandenburgs in Arm und Reich, wie sie seit der Wende 1990 zu beobachten ist, hat sich seit dem Jahr 2000 enorm beschleunigt.
»Trotz steigender Durchschnittseinkommen im letzten Jahrzehnt beziehen immer mehr Personen in Brandenburg Sozialhilfe«, erklärte Bildungsminister Steffen Reiche (SPD) in seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der PDS. Ihm zufolge hat die Anzahl der Sozialhilfeempfänger zwischen 1990 und 1998 »relativ stark« zugenommen (auf zirka 55000). Danach folgte eine Phase bis 2000, in der die Zahl nahezu konstant geblieben sei. Seit 2000 allerdings ist wieder eine »deutliche Zunahme« um 20 Prozent auf jetzt 75000 Sozialhilfeempfänger bei insgesamt 2,5 Millionen Brandenburgern zu beobachten.
Die jüngsten Ergebnisse des Sozialreports 2004 geben laut Reiche »Anlass zur Sorge«. Demzufolge werden von den »Reformmaßnahmen« der Bundesregierung, insbesondere der Zusammenlegung der Arbeitslosen- mit der Sozialhilfe, auch die in den Haushalten bisheriger Arbeitslosenhilfeempfänger lebenden Kinder betroffen sein. In einer Landtagsdebatte schätzte Sozialminister Günter Baaske (SPD) den damit verbundenen Kaufkraftverlust allein für Brandenburg auf 250 Millionen Euro im Jahr.
Laut Reiche gilt, je jünger der Brandenburger, umso größer die Gefahr, von Sozialhilfe abhängig zu werden. Sinnfällig wird brandenburgische Spaltung in Arm und Reich aber auch an der Realität in der Altersversorgung. Hier haben sich enorme soziale Unterschiede herausgebildet, die von der Landesregierung wie ein Naturgesetz behandelt werden. Rentner müssen in Brandenburg im Schnitt mit 800 Euro Rente auskommen. Beamtenpensionäre mit Ost-Herkunft verfügen im Schnitt über eine Altersversorgung in Höhe von 1850 Euro. Pensionäre West erhalten laut Finanzministerium derzeit eine Durchschnittspension von 3510 Euro. Im Jahr 2015 plant die Landesregierung für ihre dann 12400 Beamten im Ruhestand eine Gesamt-Pensionssumme von 450 Millionen Euro, das sind 36000 Euro im Jahr.
Wenn jemand glaubt, dass Beamte für solche Summen, die ihnen vor einigen Wochen von der Landesregierung als »individueller Rechtsanspruch« zugesichert wurden, bis 65 Jahre arbeiten müssen, dann irrt er. Das Finanzministerium teilte vor einiger Zeit mit, dass Angehörige des mittleren und einfachen Dienstes im Durchschnitt 49,7 Jahre alt sind, wenn sie in den Ruhestand eintreten. Im gehobenen Dienst beträgt das »Ruhestandseintrittsalter« 52,7 Jahre. Und der bestbezahlte höhere Dienst geht im Schnitt mit 60 Jahren in Pension. Richter und Staatsanwälte Brandenburgs arbeiten im Durchschnitt 63,1 Lebensjahre.
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