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Gegen gefälschtes Ergebnis gesträubt

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Auch Superintendent Christoph Ziemer, der über die Beziehungen der Kirche zu den Angeklagten aussagen sollte, sagte, er konnte 1989 sehr wohl Anzeichen dafür erkennen, daß sich die SED-Bezirksleitung in Dresden gegen das Fälschen der Wahlergebnisse sträubte. Allerdings hatte er als Superintendent in Dresden fast ausschließlich mit Berghofer zu tun und weniger mit dem für den gesamten Be-

zirk Dresden zuständigen Hans Modrow Aufgrund von ihm vorliegenden Dokumenten gehe er aber sicher davon aus, daß die „Wahlfälschung nicht in Dresden erfunden wurde, sondern in Berlin“

Auch die weiteren Zeugen, allesamt ehemalige Parteifunktionäre, widersprachen, oftmals sehr verbittert und mürrisch, der Auffassung der BGH, es hätte Drohungen ihnen gegenüber gegeben. Keiner von ihnen konnte außerdem bestätigen, daß Hans Modrow die Wahlfälschungen aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus vollzogen hätte.

Modrow-Anwalt Friedrich Wolff äußerte sich in einer Prozeßpause zuversichtlich. Sowohl das Gericht als auch die Staatsanwaltschaft stellten sich aus seiner Sicht bisher als korrekt dar. Die große Frage sei nun, inwieweit sich der Vorsitzende Richter Thomas Spiegelhalter und seine Kollegen an das BGH-Urteil gebunden fühlen

Am nächsten Mittwoch wird der Prozeß am Dresdner Landgericht fortgesetzt. Das Urteil wird aller Voraussicht nach am Freitag gesprochen.

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