Aber die Justiz fand eine Lösung
Am 27. Oktober wurde der Prozeß gegen sechs Generale a.D. der Führung der Grenztruppen der DDR eröffnet. Zeitgleich führte das Landgericht Berlin den Prozeß gegen Generale der Nationalen Volksarmee, die
Mitglieder des Kollegiums des Ministeriums für Nationale Verteidigung der DDR waren, fort. Der Angeklagte Generalleutnant a.D. Harald Ludwig weilte nicht im Saal 500 in der Berliner Turmstraße. Er befand sich an diesem Tag im Krankenhaus und hatte sich einer Herzoperation zu unterziehen. Aber die Justiz fand eine Lösung. Die 35. Strafkammer unter Vorsitz von Herrn Ehestädt beabsichtigt, am 31.10. (Reformationstag!) an das Krankenbett des Angeklagten zu eilen, um diesen von ihm versäumten Termin vom 27.10. im Krankenzimmer nachzuverhandeln. Bleibt mir die Hoffnung, daß die behandelnden Ärzte des Angeklagten die Genesung und die Würde ihres Patienten höher stellen als dieses Schauspiel.
Charlotte Böhm, 10409 Berlin
(Wie ND erfuhr, wird Ludwig für eine Viertelstunde Verhandlung per Krankenwagen von und nach Bad Saarow transportiert.)
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