»Viele Fälle, wenig Zeit«

Kanzleichef Appel wegen Trenngeldaffäre in Nöten

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: 2 Min.
Die Brandenburger werden die Trennungsgeldaffäre in der Landesverwaltung auf absehbare Zeit nicht los. Die Landesregierung denkt nicht daran, ihre Ankündigung einer Reduzierung dieser Ansprüche wahr zu machen. Jetzt soll erst der Landesrechnungshof einen Prüfbericht abliefern. Staatskanzleichef Clemens Appel (SPD) sagte dazu, er könne angesichts der umfänglichen Untersuchungen »keine Aussage über den Zeitpunkt einer abschließenden Bewertung machen«. Nachdem vor über einem Jahr bekannt wurde, dass Spitzenbeamte in Verwaltung und Justiz über Jahre hinweg zu viel Trennungsgeld kassiert hatten, beschwor die Landesregierung die »brutalstmögliche« Aufklärung. Im Januar noch behauptete die damalige Finanzministerin Dagmar Ziegler (SPD), man plane drastische Einschnitte bei der - im Bundesvergleich überaus üppigen - Trennungsgeldzahlung für Beamte. Bis April sollte die Reduzierung geltendes Recht sein. Dabei ging die Ministerin ziemlich ins Detail: Angeblich plante sie, den für Trennungsgeld erforderlichen Abstand von Wohn- und Arbeitsort von 30 auf 40 Kilometer zu erhöhen. Ferner soll Trennungsgeld künftig maximal drei Monate lang gezahlt werden. Bislang galt diese Regelung unbegrenzt. Trennungs-Reisegeld kann nach diesen Plänen künftig nur noch für sieben Tage beantragt werden - geltendes Recht waren 14 Tage. Getan hat sich seither nicht das Geringste, so dass es der oppositionellen PDS jetzt reicht. Der Abgeordnete Stefan Sarrach forderte für die konstituierende Sitzung des Rechtsausschusses am 11. November einen Bericht des Justizministeriums zur Aufarbeitung der Trennungsgeldaffäre. Das Ressort habe Stellung zu nehmen zu Ermittlungen, Disziplinarverfahren und Rückforderungsansprüchen. Appel warb um Verständnis. Es gebe in der höheren Verwaltung 578 Fälle, die von einer unabhängigen Kommission beanstandet wurden. Er sicherte die »schonungslose Aufklärung« zu, doch »kostet das viel Zeit«. Mitunter seien Anträge nur »falsch berechnet« worden.
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