Nicht für Verwandte

Bei Hilfeleistungen unter Verwandten besteht für Unfälle nur ausnahmsweise gesetzlicher Versicherungsschutz. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden.

Nach dem Richterspruch scheidet der Versicherungsschutz jedenfalls dann aus, wenn die Hilfeleistung »ihr gesamtes Gepräge durch das verwandtschaftliche Verhältnis« ...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.