Aufsicht nicht vernachlässigt
Betreuer einer Feriengruppe sind der Krankenkasse nicht zum Schadenersatz verpflichtet, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht entsprechend dem Alter der Kinder nachgekommen sind. Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz (Az.: 1 U 1278/90)..
Ein Kind aus einer Feriengruppe von Achtbis Zwölfjährigen verunglückte beim Schwimmen. Die Krankenkasse stellte daraufhin Ansprüche an die Betreuer. Dem Urteil nach ohne Erfolg.
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