Nachbesserung notwendig

allem die Anfechtung von »Modrow-Kaufverträgen« ist weiterhin möglich. Die Kritik richtet sich vor allem gegen die Behandlung der sogenannten Briefkopf-Urteile des Bundesgerichtshofes. Zwar heißt es in dem neuen Artikel 231, § 8 Abs. 2 EGBGB: Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen, die der Vertreter einer Kommune zwischen dem 17. Mai 1990 und dem 3. Oktober 1990 namens des früheren Rates der betreffenden Kommune rrtit Vertretungsmacht und auf Grund eines Ratsbeschlusses vorgenommen

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