? Freispruch im Prozeß zum Flugzeugunglück
Berlin (dpa/ND). Im Prozeß zur Flugzeugkatastrophe von Schönefeld im Juni 1989 sprach das Berliner Landgericht den Bordingenieur der Unglücksmaschine vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei. In der damaligen Situation hätte nur eine übermenschliche Reaktion das Unglück noch verhindern können, wurde gestern der Freispruch begründet. Bei der Katastrophe war eine mit über 100 Menschen besetzte Iljuschin-Maschine der DDR-Interflug wegen eines defekten Höhenruders nicht ordentlich vom Boden ab-
gekommen, auf einem Feld zerschellt und in Flammen aufgegangen. 21 Menschen starben.
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