Ab 1998 ist drittes Bremslicht Pflicht
Der Ministerrat der Europäischen Union hat beschlossen, ab Januar 1998 für alle neuen Autotypen, die eine technische Zulassung für den EU-Markt erhalten wollen, ein drittes Bremslicht serienmäßig zur Pflicht zu machen. Nach EU-Recht war eine dritte Bremsleuchte am Heck bislang gesetzeswidrig, doch fast alle Kfz-Produzenten beantragten und erhielten in den letzten Jahren eine Ausnahmeregelung aus Brüssel. Von der Regelung ausgenommen sind all die Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1998 eine technische Zulassung erhielten.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Linken, unabhängigen Journalismus stärken!
Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.
Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.