Ausgleich für Nachtarbeit
Beim Ausgleich für geleistete Nachtarbeit dürfen Unternehmen nicht ohne Zustimmung des Betriebsrats zwischen Freizeit und Zuschlägen entscheiden. Bei fehlenden tarifvertraglichen Regelungen steht dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht über die Form des zu gewährenden Ausgleichs zu, entschied der 1. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Kassel in einem am Montag veröffentlichten Urteil (Az. 1 ABR 16/97). Zwar sehe das Arbeitszeitgesetz ein Wahlrecht des Arb...
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