Krankenkasse
Die private Krankenversicherung muß einer gesunden Frau nicht die Kosten der Befruchtung außerhalb des Körpers (In-vitro-Fertilisation) erstatten; das gilt auch dann, wenn ihr Partner fortpflanzungsunfähig ist. (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. November 1997- IV ZR 58/97)
Es ist unzulässig, in einem Formularvertrag über eine 20monatige Ausbildung zum Sportheilpraktiker die Kursteilnehmer während der gesamten Ausbildungszeit zu binden und ihnen eine ordentlich...
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