nd-aktuell.de / 20.06.1998 / Brandenburg / Seite 9

Polizei verteidigt Datenspeicherung

(ADN). Die Berliner Polizei hat die vom Datenschutzbeauftragten Hansjürgen Garstka kritisierte Speicherung von Personendaten verteidigt. Zurückgewiesen wurde, die Polizei setze bei erwachsenen Tatverdächtigen schematisch die längstmögliche Frist fest. Derzeit werden Bürger brieflich informiert, die bereits länger als fünf Jahre in Polizei-Dateien gespeichert sind. Insgesamt sollen rund 750 000 Berliner eine solche Benachrichtigung erhalten.