Im Urlaub nur in Ausnahmefällen jobben
Der Urlaub soll der Erholung dienen. In dieser Zeit darf der Arbeitnehmer keine »dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit« leisten. Dieses Verbot ist im Bundesurlaubsgesetz festgeschrieben.
Untersagt ist danach jede selbständige oder unselbständige Arbeit, »die in der Absicht der Entg...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.