Im Urlaub nur in Ausnahmefällen jobben

Der Urlaub soll der Erholung dienen. In dieser Zeit darf der Arbeitnehmer keine »dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit« leisten. Dieses Verbot ist im Bundesurlaubsgesetz festgeschrieben.

Untersagt ist danach jede selbständige oder unselbständige Arbeit, »die in der Absicht der Entg...


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