Dürfen frühere Maßnahmen mitgezählt werden?

Unser Wohnblock wurde komplett wärmege-

dämmt: Fassade, Kellerdecke und Dachfläche. Jetzt wird um den Nachweis der Einsparung von Heizenergie gestritten. Darf der Vermieter frühere Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs, wie die Nachrüstung oder Erneuerung der Heizanlage gemäß Heizkostenanlageverordnung, beim Nachweis der Einsparung mit einbeziehen, und muß die angekündigte Einsparung auch tatsächlich eintreten?

Wolfgang Pf, Sömmerda

Es gilt nur eine Nachweisführung, die vom Gebäudeszustand und seinem Wärmbedarf vor den Dämmaßnahmen ausgeht. Sie ist gemäß DIN 4107 vorzunehmen.

Bisherige Energiesparmaßnahmen haben unberücksichtigt zu bleiben. Zum großen Teil wurden/werden si...


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