Verlust der Gemeinnützigkeit bei zu hohen Aufwendungen

Ein Verein, der hilfsbedürftige Menschen unterstützt und sich durch Spenden finanziert, verliert die Steuervergünstigungen wegen Verfolgung gemeinnütziger Zwecke, wenn seine Aufwendungen für die Verwaltung oder Spendenwerbung unangemessen hoch sind. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor (Az. I B 82/9...


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