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Förderung durch Stipendien

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politische Bildung« werden bislang die Mittel aus dem Bundeshalt verweigert, die insgesamt 600 Millionen Mark betragen. Ein Verfahren läuft deswegen seit 1993 beim Bundesverfassungsgericht.

Hinzukommen konfessionell gebundene Stiftungen, wie das Cusanuswerk der katholischen deutschen Bischöfe, Tel.: (0228) 63 14 07 sowie das Evangelische Studienwerk Villigst, Tel.: (02304) 755-213. Die Studienstiftung des deutschen Volkes, Tel.: (0228) 82 09 60, fördert konfessionsunabhängig, aber nur auf Vorschlag der Schule oder Hochschule.

Schließlich gibt es in Bayern noch eine Förderung nach dem Bayeri-

schen Begabtenförderungsgesetz (BayBFG) sowie durch die Doktorandenförderung Bayern. Anträge können im Stipendienreferat der jeweiligen Hochschule gestellt werden. Fachhochschulstudenten wenden sich an das Studentenwerk. Doktorandenstipendien werden ausgeschrieben.

Welche Voraussetzungen muß man nun für ein Stipendium mitbringen?

Allen Stiftungen ist gemeinsam, daß man überdurchschnittlich gute Noten vorweisen muß, meist unter 2,0. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der gesamten Einkommenslage des Studenten und der Eltern und muß nicht-wiedas Bafög - zurückgezahlt werden. Bei den parteigebunde-

nen Stiftungen wird vielfach gesellschaftliches Engagement erwartet.

Keine Voraussetzung, aber gern gesehen ist natürlich eine Partei- oder Gewerkschaftsmitgliedschaft. Die Hans-Böckler-Stiftung fördert insbesondere Studenten mit Berufserfahrung oder solche, die über den zweiten Bildungsweg an die Hochschule kommen. Die Heinrich-Böll-Stiftung fördert vorwiegend Frauenforschungsprojekte. Da die Antragsmöglichkeiten auf ein Höchstalter oder auf eine Semesterzahl beschränkt sind, sollte man sich zu Beginn des Studiums informieren.

Bewerbungsfristen gibt es vor allem im Frühjahr und Herbst für das jeweilige Sommer- und Wintersemester.

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