Unzulässige Nutzung
Asylbewerberheim in Gewerbegebiet untersagt
Schwerin/Bad Doberan (dpa/nd). Das Verwaltungsgericht Schwerin hat die Einrichtung einer Asylbewerberunterkunft in einem Gewerbegebiet in Bad Doberan untersagt. Der Landkreis Rostock will die ehemalige Pension »Eikboom« als Gemeinschaftsunterkunft nutzen, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Dagegen hatten Gewerbetreibende der Umgebung Widerspruch eingelegt. Das Verwaltungsgericht gab ihnen Recht: Die Richter verwiesen darauf, dass ein Asylbewerberheim kein Gewerbebetrieb sei und damit in einem Gewerbegebiet eine unzulässige Nutzung darstelle. Die Asylbewerber würden die ehemalige Pension wie eine Wohnung nutzen.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Gegen ihn kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern eingelegt werden, hieß es.
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